Tattoo-Entfernung

Tattoo-Entfernungen sind Eingriffe, die sechs bis zwölf Termine erfordern und meistens von Schönheitschirurgen, Hautärztinnen oder Kosmetikern mit entsprechender Ausbildung vorgenommen werden. Bei der gängigen Laserbehandlung muss die behandelnde Person ab 1. Juni 2024 einen Sachkundenachweis vorweisen.

Eine Tattoo-Entfernung gilt grundsätzlich als Schönheitsbehandlung. Die Grundversicherung übernimmt weder die Kosten der Tattoo-Entfernung noch die Kosten möglicher Komplikationen.

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