Unfall

Als Unfall bezeichnet man eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

Wird ein Fall als Unfall anerkannt, entfallen Selbstbehalte und Franchisen der Krankenversicherung; hier gelangt der Leistungskatalog der Unfallversicherung zur Anwendung.

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