Bade- und Erholungskuren

Sie wollen sich nach einer Genesung Ihrer Krankheit oder nach Ihrem Unfall ein wenig erholen. Oder Sie wollen Ihren Aufenthalt im Spital verkürzen bzw. umgehen: Hier übernimmt die Grundversicherung während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr einen täglichen Beitrag von 10 Franken an die Kosten von ärztlich angeordneten Badekuren in anerkannten Kurorten.

PS: Aus der Zusatzversicherung Spital sind weitere Beiträge an Bade- und Erholungskuren möglich.

Kontakt