Ablehnung

Gut zu wissen: Wenn Sie eine Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz beantragen, können Sie nicht abgelehnt werden. Jede Krankenkasse hat gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine Aufnahmepflicht.

Beim Versicherungsvertragsgesetz hingegen sieht es anders aus: Hier besteht keine Aufnahmepflicht. Wenn beispielsweise eine Vorerkrankung oder ein anderer Ablehnungsgrund vorliegt, kann ein Antrag abgewiesen werden – dies sogar ohne Begründung.

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