Informationen für Leistungserbringer

Wir pflegen die Zusammenarbeit mit unseren Leistungserbringern. Im Folgenden finden Sie Informationen und Dokumente zu Ihrem Tätigkeitsbereich.

  • Überweisungs­bestätigung

    Überweisungsbestätigung online erstellen – ein praktisches Hilfsmittel für Sie

    Wenn Sie Ihre Patienten an einen Spezialarzt überweisen, braucht es in vielen Fällen eine Überweisungsbestätigung. Gerade für Patienten, die sich für unser Hausarztmodell «Visana Med Direct» entschieden haben, ist eine solche Überweisungsbestätigung unerlässlich.

    Damit der administrative Aufwand für Sie so gering wie möglich ist, haben wir für Sie eine PDF-Vorlage erstellt. Sie können diese einfach und bequem direkt am Computer ausfüllen und so für Ihre Patienten verwenden.

     

  • Komplementär­medizin

    Wie werde ich als Therapeutin oder Therapeut von Visana anerkannt?

    Sie sind Leistungserbringer/in und möchten sich als Therapeutin oder Therapeut bei Visana anerkennen lassen? Wir nehmen Sie in unsere Therapeutenliste auf, wenn Sie eine von Visana anerkannte Therapieform ausüben und Ihr Abschluss unseren aktuellen Anerkennungskriterien für die jeweilige Therapieform entspricht. Zusätzlich benötigen wir für Ihre Anerkennung Ihren Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate).

    Senden Sie uns zur Prüfung Ihrer Anerkennung das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit Ihren vollständigen Ausbildungsunterlagen und Ihrem Strafregisterauszug zu. Die detaillierten Anerkennungskriterien für jede Therapieform sind hier (Link) einsehbar. Sie gelten für alle Anerkennungsgesuche, die nach Inkraftsetzung der Anerkennungskriterien bei Visana eintreffen. Die Anerkennung ist kostenlos. Wir erheben weder eine Erstgebühr für die Registrierung noch eine jährliche Gebühr für die weitere Anerkennung. Für weitergehende Informationen können Sie unsere Komplementär-Gruppe unter der Telefonnummer 031 357 91 11 oder über die E-Mailadresse therapeutenliste@visana.ch erreichen.

    Was muss ich bei der Zusammenarbeit mit Visana beachten

    Visana erwartet von allen anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Praxistätigkeit und bei ihrer Rechnungsstellung an bestimmte Grundsätze halten (Link). Die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen bildet die Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Visana.

    Adressänderung- Änderung der Stammdaten

    Die Therapeutenliste ist auf der Internetseite von Visana veröffentlicht. Da Visana keine Mutationen der Stammdaten Ihrer ZSR-Nummer durchführt, bitten wir Sie, sämtliche Änderungen und Ergänzungen, wie Name, Praxisname, Praxisadresse, Telefon-Nummer, Website oder E-Mailadresse, der SASIS AG, Abteilung Zahlstellenregister (ZSR), zu melden. Dazu ist das offizielle Mutationsformular zu verwenden. Sobald die SASIS AG die Änderungen vorgenommen hat, werden diese nach ungefähr sieben bis zehn Tagen auf unserer Therapeutenliste ersichtlich sein.

    Hinweis: Die allfällige Erfassung oder Streichung von einer zweiten Standortadresse, sowie die Praxisaufgabe melden Sie bitte über die E-Mailadresse therapeutenliste@visana.ch direkt uns.

    Sie helfen uns damit, die Therapeutenliste aktuell zu halten.

    Tarif 590

    Visana unterhält eine spezialisierte Gruppe aus Therapeutinnen/Therapeuten und Fachspezialistinnen/Fachspezialisten, welche sich um sämtliche Themen im Zusammenhang mit komplementärmedizinischen Leistungen kümmert. Wir stehen im kontinuierlichen Austausch mit den verschiedenen Berufsverbänden der Komplementärmedizin und setzen uns aktiv für die Weiterentwicklung der komplementärmedizinischen Branche ein.

    Visana ist Teil des «Versicherer-Teams Komplementärmedizin», zu welchem auch die Krankenversicherer ASSURA, CONCORDIA, CSS, GROUPE MUTUEL, HELSANA, ÖKK, SANITAS, SWICA und SYMPANY gehören. In beständiger Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden der Komplementärmedizin hat das Versicherer-Team Komplementärmedizin im Jahr 2017 ein einheitliches Rechnungsformular und einen einheitlichen Tarif für komplementärmedizinische Leistungen erstellt. Dieser «Tarif 590» ist bei SASIS AG hinterlegt und gilt als schweizweit gültiger Standard für ambulante komplementärmedizinische Leistungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

    Alle notwendigen Informationen zum Tarif 590 und zur Rechnungsstellung mittels einheitlichem Rechnungsformular bei Visana können Sie aus den nebenstehenden Links beziehen.

    Anwendung der Tarifziffer 1146 „Einwirkzeit im Rahmen einer Behandlung“ bei Parallelbehandlungen

    Per 1. Januar 2021 muss die Tarifziffer 1146 „Einwirkzeit im Rahmen einer Behandlung“ bei allen Therapiemethoden für denjenigen Zeitraum verrechnet werden, in welchem eine Anwendung ohne Zutun des Therapierenden einwirkt (z. B. Nadeln, Wickel, apparative Anwendungen etc.) und der Therapeut währenddessen an einem anderen Patienten / einer anderen Patientin tätig ist (Parallelbehandlung). Im Rahmen einer wirtschaftlichen Behandlung ist für die Einwirkzeit ein deutlich reduzierter Honoraransatz (maximal 50 Prozent) gegenüber der eigentlichen therapeutischen Behandlung gerechtfertigt und wird vom Versichererteam Komplementärmedizin und CAMsuisse erwartet (siehe auch: FAQ zum Tarif 590). Nicht ausgewiesene Parallelbehandlungen können individuelle Konsequenzen bis hin zur Streichung von der Therapeutenliste zur Folge haben.

    Visana Services AG
    Gruppe Komplementärmedizin
    031 357 91 11 (Zentrale)

    Fragebogen zur Leistungsabklärung

    In Fällen von lang andauernden Behandlungen nehmen unsere Spezialisten für Komplementärmedizin gegebenenfalls Abklärungen vor bezüglich der durchgeführten Therapien. Als behandelnde/r Therapeut/in erhalten Sie in solchen Fällen per Post einen Fragebogen von uns. Alternativ zum handschriftlichen Ausfüllen können Sie den Fragebogen untenstehend herunterladen und am Computer ausfüllen.

    Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen per Post zu. Benutzen Sie hierzu das Antwortkuvert, welches Sie bereits zusammen mit unserem Fragebogen erhalten haben.

    Mit dem zeitnahen und vollständigen Ausfüllen des Fragebogens ermöglichen Sie uns eine unkomplizierte Abklärung der Leistungsfrage, sodass unsere Versicherten schnellstmöglich eine Antwort erhalten. Wir danken Ihnen für Ihre Zusammenarbeit im Zeichen unserer gemeinsamen Kunden.

    Wichtig: Fragebogen vor dem Ausfüllen und Drucken abspeichern

  • Info für Psychotherapeuten

    FAQ zu nicht-ärztlichen psychotherapeutischen Leistungen ab 1. Juli 2022

    Menschen mit psychischen Problemen benötigen einen einfachen und schnellen Zugang zur Psychotherapie. Deshalb können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit dem 1. Juli 2022 zulasten der Grundversicherung selbständig tätig sein. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgte bisher über die Zusatzversicherungen, neu werden sie von der Grundversicherung erbracht. Für den Systemwechsel gibt es eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022. Danach werden Leistungen der psychologischen Psychotherapie nur noch für Behandlungen bei Therapeutinnen und Therapeuten mit Grundversicherung-Zulassung vergütet.

    Häufige Fragen

    Wie erfolgt die Kostenübernahme aus der Grundversicherung?

    Die Kostenübernahme von nicht-ärztlichen psychotherapeutischen Leistungen erfolgt aus der Grundversicherung, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.

    Können nicht-ärztliche psychotherapeutische Leistungen auch ab 1. Juli 2022 aus der Zusatzversicherung vergütet werden?

    Ab 1. Juli 2022 werden nicht-ärztliche psychotherapeutische Leistungen vorrangig aus der Grundversicherung (OKP) vergütet.

    Die Leistungsübernahme aus der Zusatzversicherung von Visana ist je nach Produkt wie folgt geregelt:
     

    Zusatzversicherung Ambulant Stufe II sowie Zusatzversicherung Basic
    Visana wird im Sinne einer Übergangsregelung bis 31.Dezember 2022 weiterhin Leistungen aus der Zusatzversicherung für anerkannte nicht-ärztliche Psychotherapeuten ausrichten, sofern diese die OKP-Voraussetzungen noch nicht erfüllen. Diese Übergangregelung gilt dann, wenn die Behandlungen vor dem 1. Juli 2022 begonnen haben und Visana eine entsprechende Kostengutsprache erteilt hat.  

     

    Zusatzversicherung Ambulant Stufe III und Zusatzversicherung Maxica
    Visana übernimmt aktuell die Leistungen im Rahmen der jeweiligen Versicherungsdeckung. Voraussetzung ist, dass keine Leistungspflicht aus der OKP besteht und der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin über eine kantonale Bewilligung zur Berufsausübung nach Psychologieberufegesetz (PsyG) verfügt. Ob dies jeweils der Fall ist, kann im Psychologieberuferegister (PsyReg) unter www.psyreg.admin.ch überprüft werden.

    Wird Visana die Prämien der betroffenen Produkte reduzieren?

    Visana wird die Prämien per 2023 nicht senken, denn die Psychotherapie hat nur einen geringen Teil der Gesamtleistungen in den Produkten ausgemacht. Die Einsparungen werden mit der laufenden Kostensteigerung bei Weitem wieder kompensiert.

    Welcher Tarif wird für die nicht-ärztlichen psychotherapeutischen Leistungen aus der OKP vergütet?

    Der Tarifvertrag für die Vergütung von psychologischen Psychotherapie-Leistungen ist zwischen den Tarifpartnern zu verhandeln und durch den Bundesrat zu genehmigen. Das ist bislang noch nicht erfolgt. Um bis dahin eine Grundlage für die Rechnungsstellung zu haben, müssen die Tarifpartner eine Übergangslösung vereinbaren. Mangels eines Übergangstarifs hat tarifsuisse bei den Kantonen Arbeitstarife beantragt. Für nähere Angaben informieren Sie sich bitte direkt bei tarifsuisse.

    Ich arbeite als delegierter Psychotherapeut/delegierte Psychotherapeutin. Wie kann ich ab 1. Juli 2022 abrechnen?

    Die Kosten für Leistungen im Rahmen der delegierten Psychotherapie können für längstens sechs Monate nach Inkrafttreten der Änderung, sprich bis am 31. Dezember 2022, abgerechnet werden. Anschliessend ist das bisher gültige Delegationsmodell nicht mehr zulässig.

    An wen muss ich die Rechnung stellen?

    Wir gehen davon aus, dass die Kosten für nicht-ärztliche psychotherapeutische Leistungen aus der OKP direkt Visana in Rechnung gestellt werden können (Tiers payant). Aufgrund der Tarifvertragssituation ist derzeit so, dass in einer ersten Phase die Rechnungen an die Versicherten ausgestellt werden müssen.

    Unter welchen Voraussetzungen werden psychotherapeutische Behandlungen ab dem 1. Juli 2022 aus der Grundversicherung übernommen?

    • Der psychologische Psychotherapeut/die psychologische Psychotherapeutin benötigt für die OKP eine gültige ZSR-Nummer.
    • Eine ärztliche Verordnung liegt vor.
    • Die Behandlung entspricht den WZW-Kriterien (Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit).

    Wie erhalte ich eine gültige OKP-ZSR-Nummer für die Abrechnung ab 1. Juli 2022?

    SASIS vergibt die ZSR-Nummer für psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Nähere Informationen sind auf www.sasis.ch zu finden.

    Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um als selbstständig tätige Psychotherapeutin/selbstständig tätiger Psychotherapeut über die Grundversicherung abrechnen zu können?

    Die Zulassungsvoraussetzungen sind in Art. 50c der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) geregelt.  

    Benötigt mein/e Klient/in eine ärztliche Verordnung für eine Kostenübernahme aus der Grundversicherung?

    Ja, gemäss KLV Art. 11b ist eine ärztliche Verordnung notwendig, ansonsten können die Leistungen nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden.

    Wie viele nicht-ärztliche psychotherapeutische Behandlungen bezahlt Visana?

    Pro ärztliche Verordnung werden maximal 15 Behandlungen abgerechnet. Nach30 Therapiesitzungen muss der verordnende Arzt einen Verlaufsbericht zur Prüfung an die Krankenversicherung einreichen.

    Wie ist das Vorgehen in Krisensituationen?

    In Krisensituationen übernimmt Visana höchstens zehn Abklärungs- und Therapiesitzungen auf Basis einer ärztlichen Anordnung. Als Krisensituation gelten Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnosen oder bei einer lebensbedrohlichen Situation.

    Wer muss den Antrag zur Langzeittherapie stellen?

    Der verordnende Arzt muss den Antrag zur Langzeittherapie mittels aktuellem Verlaufsbericht stellen. Der psychologische Psychotherapeut/die Psychotherapeutin erstattet vor Ablauf der Verordnung oder Kostengutsprache dem anordnenden Arzt Bericht. / selbstständig.

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